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HGB § 13c Bestehende Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland

HGB § 13c Bestehende Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland

[ Auszug: (1) Ist eine Zweigniederlassung in das Handelsregister eingetragen, so sind alle Anmeldungen, die die Hauptniederlassung oder die Niederlassung am Sitz der Ge ... ]